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Smart Community Solution

ZVR: 1778657349

Verein der interdisziplinären Zusammenarbeit von Bildung & Wirtschaft zur Förderung der Menschheit auf humanitärer, geistiger und materieller Ebene 

 

    office@smart-community-solution.at

    www.smart-community-solution.com

 

 

Antrag auf Fördermitgliedschaft 

MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN 

(Stand ab 01.01.2021) 

Die Grundlage jeder Mitgliedschaft ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Mitgliedschaft der Smart Community Solution 

Mitgliedschaften sind möglich für natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen aller Art sowie Körperschaften und Personengesellschaften. 

Es gilt eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 1 Jahr, diese verlängert sich automatisch jeweils um 1 Jahr, sofern die Mitgliedschaft nicht bis zum 30 November des laufenden Jahres gekündigt wird. 

 

MITGLIEDSCHAFT 

Entsprechend unserer Statuten, stehen die Leistungen der Smart Community Solution ausschließlich unseren Mitgliedern zur Verfügung. 

Die Fördermitgliedschaft

Ein Fördermitglied ist eine natürliche oder juristische Person, welche einen Förderbeitrag leistet, unabhängig davon, ob sie Leistungen der Smart Community Solution in Anspruch nimmt oder nicht. Ein Fördermitglied ist zur Teilnahme an allen Veranstaltungen und Leistungen der Smart Community Solution berechtigt.

 

Die Partnermitgliedschaft 

Ein Partnermitglied ist eine natürliche oder juristische Person, welche einen Förderbeitrag leistet, unabhängig davon, ob sie Leistungen der Smart Community Solution in Anspruch nimmt oder nicht. Ein Partnermitglied fördert und unterstützt den Zweck und die Ziele der Smart Community Solution mit besten Wissen und Gewissen. Ein Partnermitglied ist zur kostenlosen Nutzung aller Standardleistungen der Smart Community Solution berechtigt und erhält eine Ermäßigung um 25% auf alle kostenpflichtigen Leistungen der Smart Community Solution. 

 

Institutionelles Mitglied 

Ein Institutionelles Mitglied ist ein Verein oder Unternehmen - juristische Person - welche einen Förderbeitrag leistet, unabhängig davon, ob sie Leistungen der Smart Community Solution in Anspruch nimmt oder nicht. Ein Institutionelles Mitglied fördert und unterstützt als Institution den Zweck und die Ziele der Smart Community Solution. Der Vorstand oder die Geschäftsführung (maximal 5 Personen) der fördernden Institution sind zur kostenlosen Nutzung aller Standardleistungen der Smart Community Solution berechtigt, sind zu kostenpflichtigen Schulungs- und Ausbildungsprogrammen als eine Institution eingeladen und erhalten eine Ermäßigung um 25% auf weitere kostenpflichtige Leistungen der Smart Community Solution.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitglieder

 

 

  • Grundlagen

Die nachstehend abgebildeten Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Verein Smart Community Solution ZVR: 1778657349 (nachfolgend SCS) und seinen Fördermitgliedern.

Für das Rechtsverhältnis zwischen der SCS und dem Fördermitglied sind ausschliesslich die AGB der SCS anwendbar. Von den AGB der SCS abweichende Bestimmungen – insbesondere AGB des Fördermitglieds und/oder mündliche Vereinbarungen – gelten nur, soweit sie von der SCS schriftlich anerkannt worden sind. 

Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Teile der AGB hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile oder des Vertrages selbst zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. 

 

  • Fördermitgliedschaft 

Entsprechend unserer Statuten, stehen die Leistungen der SCS ausschließlich unseren Mitgliedern zur Verfügung.

 

  • Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Bibliothek sowie die Einrichtungen der SCS zu beanspruchen.

Partnermitglieder haben zusätzlich zu den Standardleistungen der SCS, Anspruch auf eine Stunde pro Monat, kostenlose Beratung in Angelegenheiten betreffend den jeweiligen Verein sowie Anspruch auf Ermäßigung aller kostenpflichtigen Leistungen der SCS um 25%. Institutionelle Mitglieder haben zusätzlich zu den Standardleistungen der SCS die Möglichkeit, den gesamten namhaft gemachten Vorstand oder die gesamte namhaft gemachte Geschäftsführung, als eine Institution an kostenpflichtige Schulungs- und Ausbildungsseminaren der SCS teilnehmen zu lassen. Institutionelle Mitglieder haben Anspruch auf zwei Stunden pro Monat, kostenlose Beratung in Angelegenheiten betreffend den jeweiligen Verein sowie Anspruch auf Ermäßigung kostenpflichtige Leistungen der SCS um 25%. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht, steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern der SCS zu.

Die SCS ist berechtigt, Dienstleistungs-, und/oder Beratungsaufträge ihrer Mitglieder durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise), durchführen zu lassen. Das Mitglieder sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungs-, und/oder Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der SCS nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck der SCS Schaden erleiden könnte. Sie haben die Statuten und die Beschlüsse der Organe zu beachten.

 

  • Informationspflicht 

Das Mitglied verpflichtet sich, die in der Beitragsordnung festgelegten Beiträge jährlich gemäss Zahlungsbedingungen an die SCS zu entrichten. Der erste Jahresbeitrag wird mit dem Erhalt der Aufnahmebestätigung fällig. Die SCS behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Der Jahresbeitrag richtet sich nach der jeweiligen Art der Fördermitgliedschaft.

Institutionelle Mitglieder informieren die SCS im Rahmen ihrer Informationspflicht in schriftlicher Form, über Mitglieder (Anzahl und Namen) Ihrer Geschäftsführung oder Ihrer Vorstandsmitglieder (Anzahl und Namen)

 

  •  Mitgliedsbeitrag 

Eine Fördermitgliedschaft kommt durch Bewilligung des Antrags auf Mitgliedschaft durch den Vorstand der SCS sowie durch Einzahlung des Mitgliedsbeitrags auf das Konto der Smart Community Solution BAWAG P.S.K IBAN AT 21 6000 0102 1034 9850 BIC BAWAATWW zustande. Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von einen Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr bei Nichtkündigung bis zum 30. November. 

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt:

Fördermitgliedsbeitrag                        pro Jahr   €74.-

Partnermitgliedsbeitrag                       pro Jahr €390.-

Institutioneller Fördermitgliedsbeitrag pro Jahr €950.- 

 

  • Zahlungsbedingungen 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Rechnung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto, ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen und Gebühren zu bezahlen.
Der Vertragspartner kommt nach Ablauf dieser Frist ohne ausdrückliche Mahnung in Verzug. Die SCS ist berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5 % Jahreszins auf den geschuldeten Betrag zu fordern. Die SCS ist berechtigt, für die 2. Mahnung €74.- und für die 3. Mahnung €98.- Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen. Die Debitorenverwaltung sowie die Einbringung offener Forderungen kann die SCS an Drittfirmen übergeben; diese können eigene Gebühren verrechnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Drittfirmen sind an statt der SCS befugt und ermächtigt, Ratenzahlungen und Zahlungsaufschübe zu vereinbaren. 

 

  •  Kündigung 

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft bei der SCS unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen und entfaltet ihre Wirkung mit dem Eintreffen bei der SCS. Ein Wiederaufnahmeverfahren innerhalb des 1. Jahres nach der Kündigung durch den Vorstand der SCS, wegen Verletzung der Verpflichtungen gem. §10 des Statuts der SCS, führt zu einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe des jeweiligen Jahresmitgliedsbeitrags. 

 

  • Datenschutz

Die SCS ist berechtigt, die durch den Antrag auf Fördermitgliedschaft zur Kenntnis gebrachten Daten für Zwecke der Bewerbung, durch Zusendung per Post, Fax, SMS, E-Mail, Social-Media-Marketing und weiterer Kommunikationskanäle sowie zur Weiterentwicklung der SCS hinsichtlich der bevorzugten Leistungen, zu verarbeiten und zu verwenden, wozu der Antragsteller seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Der Antragsteller erteilt auch seine Zustimmung zur Weitergabe dieser Daten an Kooperationspartner der SCS welche ebenfalls berechtigt sind, diese Daten zu Werbezwecken zu verwenden und Werbung auch mittels Massensendungen wie Post, Fax, SMS, E-Mail, Social-Media-Marketing und weiterer Kommunikationskanäle vorzunehmen. Diese aggregierten Nutzungsdaten dürfen auch den Medienpartnern zur Verfügung gestellt werden sowie auf der eigenen Homepage verwendet werden. Der Antragsteller ist berechtigt, diese Zustimmungserklärung jederzeit via Fax, E-Mail oder Brief zu widerrufen. 

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